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Elternvertreter - Schulpflegschaft

Schule funktioniert nur gut in der Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Eltern. Dies betrifft sowohl die Entwicklung und Förderung des einzelnen Kindes als auch das Leben der Klassen- und Schulgemeinschaft. Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ist durch das Schulgesetz geregelt, jedoch müssen Gesetze auch mit Leben gefüllt werden!

 

Informationen des Ministeriums zur Schulmitwirkung finden Sie hier:

Bildungsportal NRW

Festgeschrieben ist, dass zur Vertretung der Elternschaft und zur Unterstützung der Lehrkräfte z. B. bei der Organisation von Schulveranstaltungen in jeder Klasse Klassenpflegschaftsvorsitzende (und Vertreter) gewählt werden. Diese kommen in der Schulpflegschaft zusammen und wählen dort den oder die Schulpflegschaftsvorsitzende/n und eine Stellvertretung. Ebenso werden Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt. In der Schulkonferenz entscheiden Eltern und Lehrer gemeinsam über wichtige Angelegenheiten der Schule.

 

Im Schuljahr 2023/24 ist Frau Roth Schulpflegschaftsvorsitzende und Frau Monkowski die Stellvertreterin (Kontakt über das Schulbüro).

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